Der Fall von Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz war für die Gründung der Allianz gegen Racial Profiling wichtig. Es handelt sich um zwei Rechtsverfahren, die durch alle innerstaatlichen Instanzen bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen wurden und derzeit dort hängig sind. Ein Urteil des Gerichtshofes, wird nicht vor 2023 erwartet. Das strategische Ziel des Rechtsfalles ist es, Menschen zu mobilisieren, sich mit ihren Mitteln gegen den Staatsrassismus von Polizei und Justiz zur Wehr zu setzen und dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft hinschaut.
Ihr findet weiteren und detaillierte Informationen zu den Fakten, dem Rechtsverfahren sowie dem Widerstand und der globalen Relevanz des Falles oben auf dem Bild unter den jeweiligen Menüpunkten. Ausserdem empfehlen wir Euch für eine vertiefte Auseinandersetzung die Dokumentation von humanrights.ch zum Fall Wa Baile.
Im Februar 2015 wurde Mohamed Wa Baile am Bahnhof Zürich von drei Polizisten angehalten. Er war auf dem Weg zur Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH), wo er damals als Bibliothekar arbeitete. Andere Pendler:innen wurden nicht angehalten. Wa Baile fragte die Polizei, warum sie ihn anhalten, aber keinen der anderen Pendler. Diese antworteten nicht verlangten wiederholt, dass er ihnen den Ausweis zeige. Weil Mohamed Wa Baile keinen nachvollziehbaren Grund erhielt, weigerte er sich, den Ausweis zu zeigen. Er empfand die Kontrolle als rassistisch.
Die Polizei durchsuchte Wa Baile's Habseligkeiten. Er weigerte sich auch, die Fragen zu beantworten, denen rassifizierte Menschen immer ausgesetzt sind: Wie ist Ihr Name, woher kommen Sie, wohin gehen Sie. Erst als die Polizisten seine Sozialversicherungskarte in seiner Jacke fanden, liessen sie ihn gehen.
Diese Erfahrung, von der Polizei angehalten und kontrolliert zu werden, kennt Mohamed Wa Baile sehr gut. Seit er in der Schweiz lebt, mittlerweile über 20 Jahre, wird er regelmässig von der Polizei kontrolliert, weil er Schwarz ist. Die Kontrollen fanden an Bahnhöfen, in Zügen, vor einer Bibliothek, vor einer Apotheke und sogar vor der Kindertagesstätte seiner Kinder statt. Nach Jahren dieser Erfahrungen hat Wa Baile beschlossen, rassistische Polizeikontrollen nicht länger hinzunehmen. Und er beschloss, Widerstand zu leisten. Mehr dazu findet Ihr unter "Widerstand".
Weil Mohamed Wa Baile sich weigerte, den polizeilichen Anordnungen Folge zu leisten, wurde er am 16. März 2015 mit einem Strafbefehl über 100 Franken gebüsst. Darin heisst es: «Anlässlich der Patrouillentätigkeit fiel Schreibendem eine dunkelhäutige, männliche Person (später bekannt als M.Wa Baile) verdächtig auf. Dies aufgrund des Verhaltens der Person (M. Wa Baile wandte seinen Blick von mir ab als er mich als Polizeibeamten erkannte und an mir vorbeigehen wollte). Da sich der Verdacht auf ein AuG-Delikt (Verstoss gegen das Ausländergesetz) aufdrängte, entschloss ich mich M. Wa Baile einer Personenkontrolle zu unterziehen.»
Mohamed Wa Baile wehrte sich mit Unterstützung der Allianz gegen Racial Profiling durch alle Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Allianz gegen Racial Profiling wurde offiziell im April 2016 gegründet.
Der Rechtsstreit von Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz begann mit einer Busse im März 2015. Er wurde mit 100 Franken gebüsst, nachdem er sich im Februar geweigert hatte, sich auszuweisen. Wa Baile beschloss, diesen Strafbefehl beim Stadtrichteramt Zürich anzufechten bzw. machte eine Einsprache, nachdem er bei mehreren Anlaufstellen gegen Rassismus vergeblich um Unterstützung gebeten hatte. Aufgrund der unsicheren Rechtslage hat die zuständige Stadtrichterin die Akten mit Verfügung vom 30. März 2016 an das Bezirksgericht Zürich zur Beurteilung überwiesen.
Ursprünglich wollte Mohamed Wa Baile nicht juristisch gegen die Busse vorgehen. Wichtig war ihm vor allem, dass der verantwortliche Polizist seinen Fehler eingesteht und die Polizeiführung endlich anerkennt, dass sie für ihren institutionellen Rassismus Verantwortung übernehmen muss. Als ihm dann aber die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus und die Ombudsstelle in Zürich sagten, dass die Chancen gering seien, dass die Polizei ihren Fehler eingestehen würde, hat er sich entschlossen, mit Unterstützung der Allianz gegen Racial Profiling juristisch dagegen vorzugehen.
Am 7. November 2016 wurde Mohamed Wa Baile dann vom Bezirksgericht Zürich in erster Instanz verurteilt. Der Einzelrichter entschied, dass der Strafbefehl rechtmässig war, da die Verweigerung einer polizeilichen Anordnung nur in absoluten Ausnahmesituationen zulässig ist. Nach der Praxis des Bundesgerichts muss eine polizeiliche Anordnung auch dann befolgt werden, wenn sie rechtswidrig ist. Nur wenn eine Polizeikontrolle nichtig ist, hat der Angehaltene das Recht, sich dagegen zu wehren. Humanrights.ch hat das gesamte Verfahren ausführlich dokumentiert.
Der zuständigen Richter des Bezirksgerichts Zürich war auch der Meinung, dass die Aussage des Polizeibeamten, wonach die Hautfarbe für die Kontrolle nicht ausschlaggebend sei, glaubwürdig sei. Für Mohamed Wa Baile, seine Anwältin und das Bündnis gegen Racial Profiling war die Sache jedoch klar. Das Gericht hat sich nicht ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Verstoss gegen das völker- und verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot vorliegt - und damit auch ein schwerwiegender materieller Mangel, der die Kontrolle nicht macht. Deshalb haben sie entschieden, dagegen Beschwerde beim Zürcher Obergericht einzulegen. Parallel haben sie Parallel zum strafrechtlichen Verfahren ein verwaltungsrechtliches Verfahren initiiert.
In beiden Verfahren war das Argument das gleiche. Es wurde ausführlich dargelegt, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die schwarze Hautfarbe von Mohamed Wa Baile der Grund für die Kontrolle war. Darüber hinaus spielten das männliche Geschlecht und das noch relativ junge Lebensalter mit einer Rolle. In der Begründung der Strafe heisst es nämlich: "Anlässlich der Streifentätigkeit fiel dem protokollführenden Polizeibeamten eine dunkelhäutige männliche Person (später bekannt als M. Wa Baile) verdächtig auf." Hingegen gelang es der Polizei nicht darzulegen, was am Verhalten von Mohamed Wa Baile verdächtig war.
Das Rassismus-Argument wurde von den Gerichten als nicht überzeugend qualifiziert. Nachdem die Strafkammer des Zürcher Obergerichts das Urteil des Bezirksgerichts und damit der Polizei gestützt hat, wurde vor Bundesgericht eine Beschwerde in Strafsachen eingereicht. Ein weiteres Mal jedoch wurde die Beschwerde abgelehnt.
Auch im zweiten Verfahren - im sogenannten verwaltungsrechtlichen Verfahren - haben wir den Entscheid der zuständigen öffentlich-rechtlichen Abteilung beim Bundesgericht angefochten. Das Zürcher Obergericht hielt zwar fest, dass das Abwenden des Blicks als alleinige Rechtfertigung keinen sachlichen Grund für eine Polizeikontrolle darstellt. Zugleich stellte es aber auch fest, dass keine Diskriminierung vorliege. Und auch hier hat das Bundesgericht als letzte Schweizer Gerichtsinstanz die Polizei und die Vorinstanzen unterstützt.
Aufgrund dieser enttäuschenden insgesamt 8 Entscheide in zwei Verfahren, in denen sich keine dieser Rechtsinstanzen ernsthaft mit den grund- und menschenrechtlichen Grundsätzen zum Diskriminierungsverbot auseinandergesetzt hat, hat sich die Allianz gegen Racial Profiling entschlossen, zwei Mal den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Diese Klagen sind derzeit anhängig und wir erwarten die Urteile im Jahr 2023 oder spätestens 2024. Unterstützt werden wir dabei durch sogenannte amicus curiae-Schriftsätze von Amnesty International und der Open Society Justice Initiative. Die internationale Bedeutung des Falles weit über die Schweiz hinaus zeigt sich auch darin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ihn als sogenannten Impact Case eingestuft hat.
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Der Rechtsfall von Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz ist ein strategischer Fall. Von Anfang an ging es Mohamed Wa Baile und der Allianz gegen Racial Profiling nicht in erster Linie darum, den Fall juristisch zu gewinnen. Es ging auch nicht nur um Gerechtigkeit für Mohamed Wa Baile. Vielmehr ging es uns seit der Gründung der Idee für eine Allianz gegen Racial Profiling im Oktober 2015 darum, den juristischen Prozess zu nutzen, um möglichst viele Menschen in der ganzen Schweiz zu mobilisieren, sich gegen institutionellen Rassismus in der Polizeiarbeit auszusprechen, Ideen zu entwickeln und sich dagegen zur Wehr zu setzen. Bei unserem ersten nationalen Treffen im April 2016 in Bern wurde klar, dass dies ein gemeinsames Ziel von mindestens 50 Personen aus verschiedenen Organisationen ist, die sich in der ganzen Schweiz für soziale Gerechtigkeit einsetzen.
Der Kampf gegen den systemischen und institutionellen Rassismus, insbesondere in der Polizeiarbeit, erfordert viel Energie. Für die meisten Menschen steht die Polizei für Sicherheit, und es bedarf einer Menge kollektiver Arbeit, um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass Schwarze, People of Color und Menschen, die als "Fremde" gelesen werden, angehalten und durchsucht werden. An der Gründungsversammlung der Allianz gegen Racial Profiling im Frühling 2016 wurde deutlich, dass ohne Widerstand und die Mobilisierung vieler Menschen keine Macht aufbauen können, um rassistische Polizeigewalt zu bekämpfen. Mit dem Prozess Wa Baile gegen die Schweiz wollen wir zeigen, dass es sich lohnt, gegen Rassismus vorzugehen - auch wenn dies bedeutet, dass wir uns der vollen Wucht des Rassismus aussetzen. Gemeinsam können wir uns gegenseitig stärken und gewinnen.
Eine wichtige Initiative, die aus dem Verfahren hervorging, war eine kollaborative Forschungsgruppe, die eine umfassende Studie mit Interviews mit Schwarzen Menschen und People of Color durchführte, die in der Schweiz Racial Profiling erlebt haben. Ziel der Studie war es, den institutionellen Rassismus in der Polizeiarbeit zu untersuchen, zu dokumentieren und aufzudecken. Die kollaborative Forschungsgruppe zeigte, dass das Racial Profiling, das Mohamed Wa Baile erlebt hat, kein Einzelfall ist, sondern eine Erfahrung vieler Schwarzer Menschen und People of Color in der ganzen Schweiz. Neben dieser Studie kam es zu weiteren zahlreichen fachlichen Publikationen.
Eine weitere wichtige Initiative, die aus diesem Fall hervorging, ist die Direct-Action-Gruppe, die Menschen dazu ermutigt, vermeintlich rassistische Polizeikontrollen zu beobachten und bei Bedarf einzugreifen. Eine Arbeitsgruppe untersuchte die rechtliche Situation auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Auf dieser Grundlage erstellten wir Flugblätter und Informationsmaterial, um die Öffentlichkeit über ihre Rechte, Risiken und Handlungsmöglichkeiten zu informieren, wenn sie Zeug:in einer Polizeikontrolle wird. Wir haben auch Workshops durchgeführt, wie eine Intervention aussehen könnte.
Neben der kollaborativen Forschungsgruppe und der Direct-Action-Gruppe wurde im Rahmen der Allianz gegen Racial Profiling auch eine Prozessbeobachtungsgruppe gegründet. Diese Gruppe dokumentiert und analysiert den Gerichtsprozess von Mohamed Wa Baile. So können wir zeigen, dass institutioneller Rassismus nicht nur in der Polizeiarbeit, sondern auch im Strafrechtssystem vorkommt. Die Richter - im Fall von Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz waren es nur Männer - waren bis anhin nicht bereit, sich mit der Frage zu befassen, ob eine Diskriminierung stattgefunden hat, und sind stattdessen in erster Linie darauf bedacht, die Befugnisse der Polizei nicht einzuschränken.
Im Fall von Mohamed Wa Baile geht es um uns alle. Er ist bei Weitem nicht der Einzige, der von Racial Profiling betroffen ist. Und gemeinsam sind wir viel stärker. Viele von uns wissen das, und deshalb haben wir uns damals zusammengeschlossen und kämpfen auch heute noch gemeinsam gegen rassistische Polizeikontrollen und rassistische Polizeigewalt. Die Forschungsgruppe, die Direct-Action-Gruppe und die Prozessbeobachtungsgruppe organisierten auch Tribunale in verschiedenen Städten, bei denen Menschen ihre Geschichten von Racial Profiling und Widerstand erzählen konnten. Mehr Menschen erkannten die Gemeinsamkeiten unserer Erfahrungen und wurden mobilisiert, aktiv zu werden. Wir bauen langsam aber sicher Macht auf.
Die rassistische Polizeikontrolle von Mohamed Wa Baile fand am Bahnhof Zürich statt, einem der verkehrsreichsten Bahnhöfe in Europa - an einem Wochentag kurz nach sieben Uhr morgens statt, zu einer Zeit, in der viele Menschen zur Arbeit gehen. Ziel der Polizeikontrolle war es, zu überprüfen, ob Mohamed Wa Baile das Recht hat, sich in der Schweiz aufzuhalten. Diese Art von Kontrollen kann überall im Landesinneren jedes Schengen-Landes stattfinden und macht den grössten Anteil der täglichen Polizeikontrollen aus. Dies ist einer der Gründe, warum das Verfahren von Mohamed Wa Baile gegen die Schweiz, dass derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig ist weit über die Schweiz hinaus von Bedeutung ist.
Ein weiterer Grund, warum der Fall über die Grenzen der Schweiz hinaus relevant ist, liegt in der Rechtfertigung der Kontrolle durch die Polizei selbst: "Eine dunkelhäutige männliche Person ist dem Verfasser verdächtig aufgefallen. Dies aufgrund des Verhaltens der Person (M. Wa Baile wandte seinen Blick von mir ab, als er mich als Polizeibeamten erkannte und an mir vorbeigehen wollte)". Dieses Zitat und die Gerichtsakten im Einzelnen zeigen, dass der Polizist, der die Kontrolle initiierte, keine rassistische Absicht hatte. Vielmehr wird deutlich, dass sie unbewusst rassistisch motiviert war. Die schwarze Hautfarbe war ausschlaggebend, aber ohne das Ziel der Herabwürdigung.
Weil der Fall kein Beispiel für offenen Rassismus ist, war es für die nationalen Gerichte einfacher zu sagen, dass die Polizei nicht rassistisch diskriminierend gehandelt hat. Dies entgegen der Grundsätze des Völker- und Verfassungsrechts. Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun zum gegenteiligen Schluss kommt und den gegenteiligen Sachverhalt feststellt, wird dies gewichtige Auswirkungen auf die Polizeibehörden in ganz Europa haben. Für die Schweiz zum Beispiel würde dies bedeuten, dass schätzungsweise ein Drittel der Polizeikontrollen rechtswidrig sind, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot verstossen. Die politische und operative Polizeiführung könnte dann den institutionellen Rassismus nicht mehr leugnen.
Ferner wird das Urteil des EGMR auch Auswirkungen auf die Justiz in sämtlichen europäischen Ländern haben. Im Kern muss das Gericht zwei Fragen beantworten: Ist die Tatsache, dass die Polizei die Hautfarbe im Polizeibericht erwähnt, Grund genug, um die Beweislast auf die Polizeibehörden zu verlagern? Falls das Gericht diese Frage bejaht, muss es klären, ob es der Schweizer Polizei gelungen ist, diesen vollständig entlastenden Beweis zu erbringen. Wenn er diese Frage verneint, bedeutet dies für die Gerichte in ganz Europa, dass sie von nun an die Regel der Beweislastumkehr bei allen Polizeikontrollen, bei denen eine Diskriminierung plausibel ist, konsequent anwenden müssen.
Ausserdem wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch Auswirkungen auf die Legislative haben. Wenn die Schweiz verurteilt wird, werden Regierungen und Parlamente in vielen Ländern und Gliedstaaten in Europa ihre Polizeigesetze überarbeiten müssen. Erstens müssen sie dafür sorgen, dass es klarere Regeln für Personenkontrollen gibt. Zweitens müssen sie verbindliche Regeln aufstellen, um rassendiskriminierende Polizeikontrollen zu verhindern.
Die Alliance Against Racial Profiling ist davon überzeugt, dass eine Verurteilung der Schweiz im Fall Mohamed Wa Baile den europaweiten Kampf gegen institutionellen Rassismus durch die Polizei bestärken kann. Deshalb möchten wir mit dieser Informationskampagne möglichst viele Organisationen und Kollektive ansprechen, die sich gegen Rassismus engagieren. Verbreiten Sie diese Informationen und lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir den Kampf gegen Rassismus und Rechtsstaatlichkeit stärken können.
Die Allianz gegen Racial Profiling ist für ihre Arbeit zum Schutz vor struktureller Diskriminierung auf Spenden angewiesen. Wir sind dankbar für jede Unterstützung!
Konto Nr.: 15-272391-5
IBAN: CH17 0900 0000 1527 2391 5
BIC: POFICHBEXXX
Allianz gegen Racial Profiling
Moserstrasse 30, 3014 Bern
Den Mitgliederbeitrag könnt Ihr mit dem Vermerk «Mitgliederbeitrag» an das Post-Konto überweisen. Der Jahresbeitrag für Einzelmitglieder ist freiwillig, über die Höhe bestimmt jedes Einzelmitglied selbst. Der Jahresbeitrag für Kollektivmitglieder beträgt mindestens 100.– CHF pro Jahr.
Wir machen keine Beratungsarbeit. Für Beratung: «Beratungsnetz für Rassismusopfer» ist ein Netzwerk von derzeit 26 Fachstellen aus der ganzen Schweiz, welche Beratungen bei rassistischer Diskriminierung anbieten.